Liegt ein Pflegegrad vor?
Der Zuschuss der Pflegekasse setzt einen anerkannten Pflegegrad (1–5) voraus.
Ja, Pflegegrad 1–5 vorhanden
Antrag läuft / noch nicht anerkanntZuschuss möglich, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist
Nein, kein PflegegradAndere Förderungen (z. B. KfW) können infrage kommen
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Angaben machenPflegegrad, Wohnsituation und Maßnahme in unter einer Minute.2
Anspruch sehenSofort Ihre mögliche Zuschusshöhe – Details freischalten per E-Mail.3
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