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Zuschuss für Ehepaare & Pflege-WG: bis zu 16.720 €

Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, zahlt die Pflegekasse den Zuschuss nicht nur einmal – er vervielfacht sich pro Person. Bei vier Anspruchsberechtigten sind bis zu 16.720 € möglich.

Von Steffen Mayer, Betreiber pflegezuschuss24 · Stand: Juli 2026 · Quelle: § 40 SGB XI

Kurz gesagt: Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt hat einen eigenen Anspruch von bis zu 4.180 €. Die Beträge werden addiert, solange die Maßnahme allen zugutekommt.

Wie sich der Zuschuss vervielfacht

HaushaltMaximaler Zuschuss
1 Person mit Pflegegradbis zu 4.180 €
Ehepaar, beide mit Pflegegradbis zu 8.360 €
Pflege-WG, 3 Personen mit Pflegegradbis zu 12.540 €
Pflege-WG, 4 Personen mit Pflegegradbis zu 16.720 €

Die Vervielfachung ist gesetzlich auf maximal vier Anspruchsberechtigte je Maßnahme gedeckelt – mehr als 16.720 € sind über diesen Weg nicht möglich.

Voraussetzungen für die Vervielfachung

  • Alle Personen müssen einen anerkannten Pflegegrad haben (ab Pflegegrad 1 reicht, siehe Zuschuss ab Pflegegrad 1)
  • Alle Personen leben im selben Haushalt – klassisch: Ehepaar, aber auch Pflege-Wohngemeinschaften zählen
  • Die Maßnahme muss allen Anspruchsberechtigten zugutekommen – ein Treppenlift im gemeinsam genutzten Treppenhaus zählt, ein rein privates Bad nur einer Person nicht automatisch für alle

Praxisbeispiel Ehepaar

Ein Ehepaar plant den Einbau eines Treppenlifts (Kosten ca. 9.000 €) sowie einen barrierefreien Badumbau (Kosten ca. 12.000 €). Haben beide Partner einen anerkannten Pflegegrad, stehen ihnen für jede der beiden Maßnahmen bis zu 8.360 € zu (2 × 4.180 €) – macht bis zu 16.720 € Zuschuss für beide Maßnahmen zusammen, bei Gesamtkosten von 21.000 €.

Ihren Zuschuss für den Haushalt berechnen

Geben Sie im Rechner die Anzahl der Personen mit Pflegegrad an – das Ergebnis berücksichtigt die Vervielfachung automatisch.

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Pflege-WGs: worauf zusätzlich zu achten ist

Bei Wohngemeinschaften, die nicht aus einer klassischen Familie bestehen, prüft die Pflegekasse genauer, ob tatsächlich ein gemeinsamer Haushalt vorliegt (gemeinsame Küche, gemeinsam genutzte Räume). Ein formloser Nachweis der Wohnsituation zusammen mit dem Antrag beugt Rückfragen vor.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für ein Ehepaar mit Pflegegrad?

Haben beide Partner einen anerkannten Pflegegrad, verdoppelt sich der Zuschuss auf bis zu 8.360 € für eine gemeinsam genutzte Maßnahme wie einen Treppenlift.

Wie hoch kann der Zuschuss in einer Pflege-WG maximal werden?

Bei bis zu vier Anspruchsberechtigten im selben Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich – das ist die gesetzliche Obergrenze der Vervielfachung.

Welche Voraussetzungen gelten für die Vervielfachung des Zuschusses?

Alle Personen brauchen einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1), müssen im selben Haushalt leben, und die Maßnahme muss allen Anspruchsberechtigten zugutekommen.

Quellen: § 40 SGB XI (Gesetze im Internet) · pflege.de

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Das konkrete Verfahren kann je nach Pflegekasse abweichen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026. Autor: Steffen Mayer.