Zuschuss ab Pflegegrad 1: Ja, Sie haben Anspruch
Ein weit verbreiteter Irrtum kostet viele Betroffene bares Geld: Auch mit Pflegegrad 1 – dem niedrigsten Pflegegrad – steht Ihnen der volle Zuschuss für Treppenlift, Badumbau oder andere Wohnraumanpassungen zu.
Warum der Irrtum so verbreitet ist
Bei vielen anderen Pflegeleistungen – etwa dem Pflegegeld oder den Sachleistungen für ambulante Pflege – steigt der Betrag mit dem Pflegegrad. Das führt zu der falschen Annahme, das gelte auch beim Zuschuss für den Umbau der Wohnung. Tut es nicht: § 40 Abs. 4 SGB XI knüpft den Anspruch lediglich an das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrads, unabhängig von dessen Höhe.
Was Sie mit Pflegegrad 1 konkret bekommen
| Maßnahme | Zuschuss |
|---|---|
| Treppenlift | bis zu 4.180 € |
| Barrierefreier Badumbau | bis zu 4.180 € |
| Rampen, Türverbreiterung, Haltegriffe | bis zu 4.180 € (kombinierbar innerhalb einer Maßnahme) |
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt (z. B. Ehepaar, beide mit Pflegegrad), vervielfacht sich der Betrag – bis zu 16.720 €.
Die einzige echte Hürde: der Pflegegrad selbst
Ohne anerkannten Pflegegrad kein Zuschuss – das ist die tatsächliche Voraussetzung. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, muss dieser zuerst bei der Pflegekasse beantragt werden (Begutachtung durch den Medizinischen Dienst). Schon Pflegegrad 1, der niedrigste Grad, öffnet den vollen Zugang zum Zuschuss.
Ihren Zuschuss in 60 Sekunden berechnen
Unabhängig vom Pflegegrad: Ermitteln Sie jetzt, wie viel Ihnen konkret zusteht.
Zuschuss berechnen →So beantragen Sie den Zuschuss mit Pflegegrad 1
- Pflegegrad-Bescheid bereithalten (Nachweis genügt, unabhängig von der Stufe)
- Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen
- Bedarf kurz schriftlich begründen
- Antrag vor Kauf oder Einbau bei der Pflegekasse stellen
Die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung: Zuschuss beantragen in 5 Schritten.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich mit Pflegegrad 1 Anspruch auf den vollen Zuschuss?
Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt – ob Pflegegrad 1 oder 5, der Höchstbetrag liegt in jedem Fall bei bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Warum glauben viele, Pflegegrad 1 reiche nicht aus?
Bei anderen Pflegeleistungen wie Pflegegeld steigt der Betrag mit dem Pflegegrad. Das führt zur falschen Annahme, das gelte auch beim Umbau-Zuschuss – Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI knüpft den Anspruch aber nur an das Vorliegen eines Pflegegrads, unabhängig von dessen Höhe.
Was ist die einzige echte Voraussetzung für den Zuschuss?
Ein anerkannter Pflegegrad. Liegt noch keiner vor, muss er zuerst bei der Pflegekasse beantragt werden – schon Pflegegrad 1 öffnet danach den vollen Zugang zum Zuschuss.
Quellen: § 40 SGB XI (Gesetze im Internet) · Bundesgesundheitsministerium
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Das konkrete Verfahren kann je nach Pflegekasse abweichen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026. Autor: Steffen Mayer.