KfW-Zuschuss und Pflegekasse kombinieren: So holen Sie mehr aus einem Umbau
Zwei Fördertöpfe, ein Umbau: Wer Pflegekasse-Zuschuss und KfW-Förderung geschickt kombiniert, deckt oft einen deutlich größeren Teil der Kosten – wenn die Kostenanteile sauber getrennt werden.
Die zwei Förderungen im Überblick
| Förderung | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten | anerkannter Pflegegrad (mind. 1) |
| KfW 455-B (Investitionszuschuss Barrierereduzierung) | 10 % der Kosten (max. 2.500 €) bei Einzelmaßnahmen, 12,5 % (max. 6.250 €) bei "Altersgerechtes Haus"-Standard | kein Pflegegrad nötig, Antrag vor Auftragsvergabe |
Der entscheidende Unterschied: Die Pflegekasse fördert unabhängig vom Alter, aber nur mit anerkanntem Pflegegrad. Die KfW fördert unabhängig vom Pflegegrad, dafür mit einem festen Prozentsatz und niedrigerer Deckelung. Genau diese Unterschiede lassen sich nutzen.
Die Grundregel: unterschiedliche Kostenanteile, nicht doppelt
Beide Förderungen dürfen nicht für dieselbe Handwerkerrechnung beantragt werden – das wäre eine unzulässige Doppelförderung. Erlaubt und üblich ist es aber, einen Umbau in klar abgrenzbare Kostenanteile aufzuteilen und jeden Anteil bei der jeweils passenden Stelle einzureichen.
So gehen Sie in der Praxis vor
- 1. Kostenvoranschlag mit Aufschlüsselung einholen: Der Fachbetrieb sollte die Rechnung nach Gewerken/Positionen aufteilen, nicht als Pauschalsumme.
- 2. Kostenanteile zuordnen: Welcher Teil deckt die unmittelbare Pflegeerleichterung (→ Pflegekasse), welcher weitere Barrierefreiheit (→ KfW)?
- 3. Reihenfolge beachten: Der KfW-Zuschuss muss vor Auftragsvergabe beantragt werden – das ist der häufigste Fehler. Der Pflegekasse-Antrag muss ebenfalls vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
- 4. Beide Anträge parallel einreichen, sobald der aufgeschlüsselte Kostenvoranschlag vorliegt.
- 5. Nach Bewilligung beider Zuschüsse: Auftrag erteilen, Rechnungen den jeweiligen Kostenanteilen zuordnen und zur Erstattung einreichen.
Für welche Umbauten lohnt sich die Kombination?
Am meisten bringt die Kombination bei Maßnahmen über rund 4.200 €, bei denen die Pflegekasse-Förderung allein nicht ausreicht – etwa beim Einbau einer bodengleichen Dusche mit zusätzlichen Umbauten im restlichen Bad, oder bei größeren Wohnraumanpassungen mit mehreren Einzelmaßnahmen (Türverbreiterung, Rampe, Haltegriffe in einem Zug).
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Kann ich Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Förderung für denselben Umbau nutzen?
Ja, solange sie nicht dieselbe Handwerkerrechnung doppelt fördern. Erlaubt ist es, den Umbau in klar abgrenzbare Kostenanteile zu teilen und jeden Anteil bei der passenden Stelle einzureichen.
Worin unterscheiden sich Pflegekassen-Zuschuss und KfW 455-B?
Die Pflegekasse fördert bis 4.180 € je Maßnahme, aber nur mit anerkanntem Pflegegrad. Die KfW 455-B fördert unabhängig vom Pflegegrad mit 10 % der Kosten (max. 2.500 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung, dafür mit niedrigerer Deckelung.
Muss ich den KfW-Antrag vor oder nach Auftragsvergabe stellen?
Vor der Auftragsvergabe. Die KfW verlangt den Zuschussantrag, bevor der Handwerksauftrag erteilt wird – anders als bei der Pflegekasse, wo ebenfalls vor Baubeginn beantragt werden muss.
Quellen: § 40 SGB XI · KfW – Investitionszuschuss 455-B
Dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Fördervoraussetzungen und -höhen können sich ändern, maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen von Pflegekasse und KfW. Angaben ohne Gewähr. Autor: Steffen Mayer.