Treppenlift-Zuschuss beantragen: 5 Schritte
Der Antrag bei der Pflegekasse ist unkompliziert – wenn Sie die Reihenfolge einhalten. Der häufigste und teuerste Fehler: erst kaufen, dann beantragen.
Der wichtigste Punkt zuerst: Stellen Sie den Antrag immer vor Kauf und Einbau. Die Pflegekasse muss die Maßnahme vorab genehmigen – sonst kann der Zuschuss entfallen.
So gehen Sie vor
- Pflegegrad prüfenEs muss ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegen. Ist noch keiner vorhanden, zuerst den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
- Bedarf begründenFormlos festhalten, warum der Treppenlift die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert (z. B. Schlafzimmer/Bad im Obergeschoss nicht mehr erreichbar).
- Kostenvoranschlag einholenMindestens ein Angebot eines Fachbetriebs beilegen. Mehrere Angebote helfen beim Preisvergleich.
- Antrag stellenFormlos oder mit dem Formular der Pflegekasse, unter Verweis auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI". Kostenvoranschlag und Begründung beifügen.
- Genehmigung abwarten, dann umsetzenErst nach der Zusage beauftragen. Nach Einbau die Rechnung einreichen, der Zuschuss (bis 4.180 €) wird ausgezahlt.
Erst prüfen, was Ihnen zusteht
Bevor Sie den Antrag stellen: In 60 Sekunden Ihren möglichen Zuschuss berechnen.
Zuschuss berechnen →Diese Unterlagen brauchen Sie
- Nachweis des Pflegegrads
- Kostenvoranschlag des Fachbetriebs
- Kurze Begründung des Bedarfs
- Ggf. Zustimmung des Vermieters (bei Mietwohnungen)
Quellen: § 40 SGB XI (Gesetze im Internet) · GKV-Spitzenverband
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Das konkrete Verfahren kann je nach Pflegekasse abweichen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026. Autor: Steffen Mayer.