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Treppenlift-Zuschuss beantragen: 5 Schritte

Der Antrag bei der Pflegekasse ist unkompliziert – wenn Sie die Reihenfolge einhalten. Der häufigste und teuerste Fehler: erst kaufen, dann beantragen.

Von Steffen Mayer, Betreiber pflegezuschuss24 · Stand: Juli 2026 · Quelle: § 40 SGB XI

Der wichtigste Punkt zuerst: Stellen Sie den Antrag immer vor Kauf und Einbau. Die Pflegekasse muss die Maßnahme vorab genehmigen – sonst kann der Zuschuss entfallen.

So gehen Sie vor

  1. Pflegegrad prüfenEs muss ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegen. Ist noch keiner vorhanden, zuerst den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
  2. Bedarf begründenFormlos festhalten, warum der Treppenlift die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert (z. B. Schlafzimmer/Bad im Obergeschoss nicht mehr erreichbar).
  3. Kostenvoranschlag einholenMindestens ein Angebot eines Fachbetriebs beilegen. Mehrere Angebote helfen beim Preisvergleich.
  4. Antrag stellenFormlos oder mit dem Formular der Pflegekasse, unter Verweis auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI". Kostenvoranschlag und Begründung beifügen.
  5. Genehmigung abwarten, dann umsetzenErst nach der Zusage beauftragen. Nach Einbau die Rechnung einreichen, der Zuschuss (bis 4.180 €) wird ausgezahlt.

Erst prüfen, was Ihnen zusteht

Bevor Sie den Antrag stellen: In 60 Sekunden Ihren möglichen Zuschuss berechnen.

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Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Nachweis des Pflegegrads
  • Kostenvoranschlag des Fachbetriebs
  • Kurze Begründung des Bedarfs
  • Ggf. Zustimmung des Vermieters (bei Mietwohnungen)

Quellen: § 40 SGB XI (Gesetze im Internet) · GKV-Spitzenverband

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Das konkrete Verfahren kann je nach Pflegekasse abweichen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026. Autor: Steffen Mayer.