Treppenlift-Zuschuss 2026: So viel zahlt die Pflegekasse
Bis zu 4.180 € von der Pflegekasse, dazu KfW-Förderung und weitere Zuschüsse – ein Treppenlift muss Sie nicht den vollen Preis kosten. Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht und wie Sie es beantragen.
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Ein Treppenlift gilt als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme" nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor, zahlt die Pflegekasse auf Antrag einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2026, zuvor 4.000 €).
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden – also bis zu 16.720 €.
Voraussetzungen im Überblick
- Anerkannter Pflegegrad 1–5 (Antrag läuft? Der Zuschuss greift, sobald der Grad anerkannt ist).
- Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege bzw. eine selbstständigere Lebensführung.
- Antrag vor Umbaubeginn.
Weitere Förderungen – oft kombinierbar
| Quelle | Förderung |
|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | bis 4.180 € je Maßnahme |
| KfW „Barrierereduzierung" (455-B) | Investitionszuschuss, bis 10 % der Kosten, max. 2.500 € (seit 08.04.2026 wieder aktiv) |
| KfW-Kredit 159 | zinsgünstiger Kredit für altersgerechten Umbau |
| Deutsche Rentenversicherung | Zuschuss möglich, wenn der Umbau die Erwerbsfähigkeit erhält |
| Land / Kommune | regionale Programme (je nach Bundesland) |
| Steuer | Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung bzw. Handwerkerleistung möglich |
Förderbeträge und Programme können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Stelle.
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Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss für einen Treppenlift?
Bis zu 4.180 € einmalig je Maßnahme bei anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5). Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden – also bis zu 16.720 €.
Muss ich den Treppenlift-Zuschuss vor oder nach dem Kauf beantragen?
Vor Beginn der Maßnahme. Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt sein, bevor der Lift gekauft oder eingebaut wird – wer zuerst kauft, riskiert die Förderung.
Lässt sich der Pflegekassen-Zuschuss mit weiteren Förderungen kombinieren?
Ja, oft mit dem KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung (bis 10 % der Kosten, max. 2.500 €) oder dem zinsgünstigen KfW-Kredit 159 für altersgerechten Umbau.
Quellen: § 40 SGB XI (Gesetze im Internet) · GKV-Spitzenverband · KfW-Förderprogramme
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Stand: Juli 2026. Autor: Steffen Mayer.