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Barrierefreies Bad: Zuschüsse für den Umbau 2026

Bodengleiche Dusche statt Wanne, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken: Der barrierefreie Badumbau wird gefördert – aus denselben Töpfen wie der Treppenlift.

Von Steffen Mayer, Betreiber pflegezuschuss24 · Stand: Juli 2026 · Quelle: § 40 SGB XI

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Der Pflegekassen-Zuschuss gilt auch fürs Bad

Auch der barrierefreie Badumbau zählt als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme" nach § 40 SGB XI. Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme – bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €.

Gut zu wissen: Umbauten mit unterschiedlichem Zweck können als getrennte Maßnahmen zählen. Auch hier gilt: erst beantragen, dann bauen.

Typische Maßnahmen & Kosten

MaßnahmeOrientierung
Bodengleiche Dusche (Wanne raus, Dusche rein)ca. 3.000 – 9.000 €
Komplett barrierefreies Badca. 6.000 – 18.000 €
Haltegriffe, Sitz, Armatureneinige Hundert Euro

Weitere Förderungen

  • KfW 455-B „Barrierereduzierung": Zuschuss bis 10 % der Kosten, max. 2.500 € (seit 08.04.2026 wieder aktiv).
  • KfW-Kredit 159 für umfangreichere Umbauten.
  • Regionale Landes- und Kommunalprogramme.

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Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Pflegekasse auch für den Badumbau, nicht nur für den Treppenlift?

Ja. Der barrierefreie Badumbau zählt genauso als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI wie der Treppenlift – bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €.

Was kostet ein barrierefreier Badumbau?

Eine bodengleiche Dusche kostet ca. 3.000–9.000 €, ein komplett barrierefreies Bad ca. 6.000–18.000 €, einzelne Haltegriffe oder Armaturen einige Hundert Euro.

Gibt es neben dem Pflegekassen-Zuschuss weitere Förderungen fürs Bad?

Ja: KfW 455-B Barrierereduzierung fördert bis zu 10 % der Kosten (max. 2.500 €), dazu kommt der KfW-Kredit 159 sowie regionale Landes- und Kommunalprogramme.

Quellen: § 40 SGB XI (Gesetze im Internet) · KfW-Förderprogramme

Kostenangaben sind Marktschätzungen (Stand: Juli 2026). Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Angaben ohne Gewähr. Autor: Steffen Mayer.