Über pflegezuschuss24.de
Kein anonymes Ratgeberportal: Hier erfahren Sie, wer diese Seite betreibt, warum es sie gibt und wie die Zahlen im Rechner zustande kommen.
Warum diese Seite existiert
Der Zuschuss der Pflegekasse für Treppenlift, barrierefreies Bad und andere Wohnraumanpassungen ist gesetzlich klar geregelt (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – trotzdem wissen viele Betroffene und Angehörige nicht, dass ihnen bis zu 4.180 € je Maßnahme zustehen. pflegezuschuss24.de macht diese Information in 60 Sekunden greifbar: Ein kurzer Fragebogen zeigt den möglichen Zuschuss, die realistische Kostenspanne und den geschätzten Eigenanteil.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner nutzt die gesetzlich festgelegte Zuschusshöhe (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sowie Marktschätzungen zu Umbaukosten, die aus öffentlich zugänglichen Preisübersichten und Angeboten von Fachbetrieben abgeleitet sind. Er ersetzt kein individuelles Angebot und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung – die verbindliche Entscheidung trifft immer Ihre Pflegekasse.
Wie wir uns finanzieren
pflegezuschuss24.de ist kostenlos nutzbar. Finanziert wird das Angebot über Vermittlungsprovisionen: Wenn Sie über einen als „Anzeige" gekennzeichneten Link ein Angebot eines Partner-Fachbetriebs anfragen und daraus ein Geschäft entsteht, erhalten wir eine Vergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Empfehlungen richten sich nach fachlicher Relevanz, nicht nach Provisionshöhe.
Unsere Quellen
- § 40 SGB XI – gesetzliche Grundlage für den Pflegekassen-Zuschuss (Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz)
- GKV-Spitzenverband – Empfehlungen und Auslegungshinweise zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- KfW – Förderprogramme 455-B und 159 für altersgerechtes Umbauen
Alle Rechtsnormen und Fördersätze werden regelmäßig geprüft; das Stand-Datum finden Sie auf jeder Ratgeberseite.
Jetzt Ihren möglichen Zuschuss berechnen
In 60 Sekunden – kostenlos und unverbindlich.
Zuschuss berechnen →Kontakt: info@pflegezuschuss24.de · Impressum · Datenschutz. Stand: Juli 2026.