pflegezuschuss24.de

Über pflegezuschuss24.de

Kein anonymes Ratgeberportal: Hier erfahren Sie, wer diese Seite betreibt, warum es sie gibt und wie die Zahlen im Rechner zustande kommen.

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Steffen Mayer Betreiber & Autor, pflegezuschuss24 (Einzelunternehmen)

Warum diese Seite existiert

Der Zuschuss der Pflegekasse für Treppenlift, barrierefreies Bad und andere Wohnraumanpassungen ist gesetzlich klar geregelt (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – trotzdem wissen viele Betroffene und Angehörige nicht, dass ihnen bis zu 4.180 € je Maßnahme zustehen. pflegezuschuss24.de macht diese Information in 60 Sekunden greifbar: Ein kurzer Fragebogen zeigt den möglichen Zuschuss, die realistische Kostenspanne und den geschätzten Eigenanteil.

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner nutzt die gesetzlich festgelegte Zuschusshöhe (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sowie Marktschätzungen zu Umbaukosten, die aus öffentlich zugänglichen Preisübersichten und Angeboten von Fachbetrieben abgeleitet sind. Er ersetzt kein individuelles Angebot und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung – die verbindliche Entscheidung trifft immer Ihre Pflegekasse.

Wie wir uns finanzieren

pflegezuschuss24.de ist kostenlos nutzbar. Finanziert wird das Angebot über Vermittlungsprovisionen: Wenn Sie über einen als „Anzeige" gekennzeichneten Link ein Angebot eines Partner-Fachbetriebs anfragen und daraus ein Geschäft entsteht, erhalten wir eine Vergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Empfehlungen richten sich nach fachlicher Relevanz, nicht nach Provisionshöhe.

Unsere Quellen

  • § 40 SGB XI – gesetzliche Grundlage für den Pflegekassen-Zuschuss (Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz)
  • GKV-Spitzenverband – Empfehlungen und Auslegungshinweise zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • KfW – Förderprogramme 455-B und 159 für altersgerechtes Umbauen

Alle Rechtsnormen und Fördersätze werden regelmäßig geprüft; das Stand-Datum finden Sie auf jeder Ratgeberseite.

Keine Rechts- oder Pflegeberatung: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.

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Kontakt: info@pflegezuschuss24.de · Impressum · Datenschutz. Stand: Juli 2026.