Rollstuhlrampe: Kosten & Zuschuss der Pflegekasse
Mobil oder fest verbaut – bei Rollstuhlrampen entscheidet die Bauart, wer zahlt. Ein Überblick über Preise und die richtige Anlaufstelle für die Kostenübernahme.
Mobil oder fest verbaut: der entscheidende Unterschied
| Rampen-Typ | Kosten | Kostenträger |
|---|---|---|
| Mobile Rampe (Kunststoff/Leichtmetall) | ca. 150 – 1.500 € | Krankenkasse (als Hilfsmittel) |
| Fest verbaute Rampe (Stahl/Aluminium, individuell) | mittlerer dreistelliger Betrag bis ca. 6.000 € | Pflegekasse (Zuschuss) |
Bei mobilen Rampen übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten als Hilfsmittel – Ihr Eigenanteil liegt bei maximal 10 % bzw. höchstens 25 €. Bei fest installierten Rampen, die baulich mit dem Haus verbunden sind, ist die Pflegekasse zuständig, und zwar über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss der Pflegekasse für eine fest verbaute Rampe beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme – bei Bedarf kombinierbar mit weiteren wohnumfeldverbessernden Maßnahmen innerhalb desselben Umbaus (z. B. Türverbreiterung). Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag bis auf 16.720 € vervielfachen.
So gehen Sie vor
- Bedarf klären: mobile Übergangslösung oder dauerhafte bauliche Rampe?
- Bei fester Rampe: Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen
- Antrag vor Baubeginn bei der Pflegekasse stellen
- Bei Mietwohnung: schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen
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Zuschuss berechnen →Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Kranken- oder die Pflegekasse für eine Rollstuhlrampe?
Das hängt von der Bauart ab: Eine mobile Rampe übernimmt in der Regel die Krankenkasse als Hilfsmittel, eine fest verbaute Rampe die Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
Was kostet eine Rollstuhlrampe?
Mobile Rampen aus Kunststoff oder Leichtmetall kosten ca. 150–1.500 €, fest verbaute Rampen aus Stahl oder Aluminium einen mittleren dreistelligen Betrag bis ca. 6.000 €.
Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss für eine fest verbaute Rampe?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme, kombinierbar mit weiteren wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im selben Umbau, und bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €.
Quellen: § 40 SGB XI · barrierefrei.de – Zuschuss für Rollstuhlrampen
Preisangaben sind Marktschätzungen (Stand: Juli 2026) und ersetzen kein individuelles Angebot. Dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine Beratung. Angaben ohne Gewähr. Autor: Steffen Mayer.