Wohnraumanpassung in der Mietwohnung: Zuschuss & Vermieter-Zustimmung
Ob Miete oder Eigentum spielt für den Zuschuss der Pflegekasse keine Rolle. Was zählt, ist eine Sache: Bei baulichen Eingriffen brauchen Sie vorab die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters.
Was Sie ohne Vermieter umsetzen dürfen
Nicht jede Maßnahme braucht eine Erlaubnis. Kleinere, rückstandslos entfernbare Hilfen dürfen Sie in der Regel ohne Rückfrage anbringen:
- Aufgesetzte Haltegriffe (nicht in die Wand gedübelt, sondern geklemmt)
- Mobile Rampen und Schwellenausgleiche
- Zusätzliche Beleuchtung, Bewegungsmelder
- Anti-Rutsch-Matten, Badewannenlifter
Wann Sie die Zustimmung des Vermieters brauchen
Sobald in die Bausubstanz eingegriffen wird, ist die schriftliche Zustimmung Pflicht – etwa bei:
| Maßnahme | Zustimmung nötig? |
|---|---|
| Fest verdübelte Haltegriffe/Handläufe | Ja |
| Türverbreiterung | Ja |
| Treppenlift (Schienenmontage) | Ja |
| Ebenerdige Dusche / Badumbau | Ja |
| Fest installierte Rampe am Hauseingang | Ja |
Die Pflegekasse verlangt diese Zustimmung meist bereits als Nachweis zum Antrag – ohne sie kann die Bearbeitung ins Stocken geraten oder abgelehnt werden.
So holen Sie die Zustimmung richtig ein
- Vermieter frühzeitig informieren, idealerweise bevor der Kostenvoranschlag eingeholt wird
- Schriftliche Zustimmung anfragen – ein kurzes Schreiben mit genauer Beschreibung der Maßnahme genügt
- Rückbau-Frage klären: Viele Vermieter verlangen eine Rückbauklausel bei Auszug – das ist rechtlich zulässig, aber verhandelbar
- Zustimmung zusammen mit Kostenvoranschlag beim Zuschuss-Antrag einreichen
Verweigert der Vermieter die Zustimmung grundlos, kann dies im Einzelfall rechtlich angefochten werden – ein Anspruch auf Duldung notwendiger Umbauten ergibt sich in bestimmten Fällen aus § 554 BGB. Eine kostenlose Erstberatung beim Mieterverein hilft hier schneller weiter als jede Pauschalaussage.
Erst rechnen, dann fragen
Ermitteln Sie zuerst Ihren möglichen Zuschuss – das erleichtert auch das Gespräch mit dem Vermieter.
Zuschuss berechnen →Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich den Pflegekassen-Zuschuss auch als Mieter?
Ja, der Zuschuss bis 4.180 € gilt unabhängig vom Eigentumsverhältnis. Als Mieter brauchen Sie bei Eingriffen in die Bausubstanz zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Welche Maßnahmen darf ich als Mieter ohne Vermieter-Zustimmung umsetzen?
Kleinere, rückstandslos entfernbare Hilfen wie geklemmte Haltegriffe, mobile Rampen, Schwellenausgleiche, zusätzliche Beleuchtung oder Anti-Rutsch-Matten dürfen Sie in der Regel ohne Rückfrage anbringen.
Wann ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters Pflicht?
Sobald in die Bausubstanz eingegriffen wird – etwa bei fest verdübelten Haltegriffen, Türverbreiterung, Treppenlift-Schienenmontage oder einer ebenerdigen Dusche.
Quellen: § 40 SGB XI · Pflegehelden – Wohnraumanpassung
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Mietrechtsberatung. Das konkrete Vorgehen kann je nach Mietvertrag und Vermieter abweichen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026. Autor: Steffen Mayer.