Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat sichern
Neben dem Zuschuss für Treppenlift oder Badumbau gibt es einen zweiten, unabhängigen Anspruch, den viele Pflegehaushalte übersehen: bis zu 42 € monatlich für Verbrauchshilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Was zählt als Verbrauchshilfsmittel
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen, Mundschutz
- Sonstige zum Verbrauch bestimmte Hygieneartikel im Pflegealltag
Abzugrenzen von technischen Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Rollator, Hausnotruf) – die laufen über eine andere Leistung und sind hier nicht gemeint.
Wer Anspruch hat
Wie beim Bau-Zuschuss reicht ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1 – die Höhe des Pflegegrads spielt auch hier keine Rolle (siehe auch Zuschuss ab Pflegegrad 1). Voraussetzung ist häusliche Pflege, keine vollstationäre Unterbringung.
Zwei Wege, den Anspruch zu nutzen
- Rahmenvertrags-AnbieterDie Pflegekasse hat Verträge mit spezialisierten Anbietern. Einmalig einen Bedarf angeben, danach wird monatlich automatisch ein passendes Paket bis 42 € geliefert – ohne dass Sie selbst etwas vorstrecken müssen.
- Selbst kaufen, Kosten erstatten lassenProdukte z. B. im Drogeriemarkt kaufen, Quittungen sammeln und bei der Pflegekasse bis zu 42 €/Monat erstatten lassen. Mehr Aufwand, dafür freie Produktwahl.
So beantragen Sie den Anspruch
Formlos oder mit dem Formular der Pflegekasse (häufig als „Anlage 4" bzw. „Anlage 2" bezeichnet). Die Bearbeitungsfrist beträgt gesetzlich 3 Wochen. Einmal bewilligt, läuft die monatliche Lieferung bzw. Erstattung automatisch weiter – ein erneuter Antrag ist nicht nötig, solange der Pflegegrad bestehen bleibt.
Ersten Schritt jetzt gehen
Prüfen Sie parallel auch Ihren möglichen Zuschuss für bauliche Maßnahmen – in 60 Sekunden berechnet.
Zuschuss berechnen →Häufig gestellte Fragen
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und ähnliche Hygieneartikel im Pflegealltag – bis zu 42 € im Monat übernimmt die Pflegekasse.
Kann ich den 42-Euro-Anspruch zusätzlich zum Bau-Zuschuss nutzen?
Ja. Dieser Anspruch läuft komplett unabhängig vom Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 €) – beide lassen sich gleichzeitig nutzen, ohne dass sich die Beträge mindern.
Wie bekomme ich die 42 € monatlich – muss ich in Vorleistung gehen?
Über einen Rahmenvertrags-Anbieter der Pflegekasse wird monatlich automatisch ein Paket bis 42 € geliefert, ohne dass Sie selbst etwas vorstrecken. Alternativ können Sie Produkte selbst kaufen und die Kosten erstatten lassen.
Quellen: § 40 SGB XI (Gesetze im Internet) · Verbraucherzentrale
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Das konkrete Verfahren kann je nach Pflegekasse abweichen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026. Autor: Steffen Mayer.